Ganz einfach! Ihre Grundsteuererklärung mit myGrundsteuer-2022

Wichtig zu wissen

Alle Eigentümer:innen von Grundbesitz, ob bebaut oder unbebaut, sind verpflichtet, eine einmalige Grundsteuererklärung abzugeben

Die Frist zur Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung läuft ab dem 1. Juli bis 31. Oktober 2022

Ihre Grundsteuererklärung (GrSt) ist verpflichtend elektronisch beim Finanzamt einzureichen

Die Grundsteuerreform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft

Jetzt schnell sein!

Abgabefrist 31.10.2022

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Sind Sie von der Grundsteuerreform betroffen?

Ja, wenn Sie Grund und Boden und/oder eine oder sogar mehrere Immobilie/n besitzen! Dann entrichten Sie jährlich die sogenannte Grundsteuer. Sie wird für Ihr Wohngrundstück erhoben ebenso wie für Ihre gewerblich (mit-)genutzten Grundstücke oder Ihre land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Warum eine Grundsteuerreform?

Neues Bewertungsverfahren ab 2025

Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Einheitsberechnungsmodell für verfassungswidrig, da es eine Ungleichbehandlung der Eigentümer:innen bedeutet. Daraus hervor ging die Reform der Grundsteuer, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, und der dann ein faires Bewertungsverfahren zugrunde liegt. Nun liegt es an Ihnen, die Daten zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober 2022 zu erfassen und an die Finanzverwaltung zu übermitteln.