Alle Eigentümer:innen von Grundbesitz, ob bebaut oder unbebaut, sind verpflichtet, eine einmalige Grundsteuererklärung abzugeben
Die Frist zur Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung läuft ab dem 1. Juli bis 31. Oktober 2022
Ihre Grundsteuererklärung (GrSt) ist verpflichtend elektronisch beim Finanzamt einzureichen
Die Grundsteuerreform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft
Ja, wenn Sie Grund und Boden und/oder eine oder sogar mehrere Immobilie/n besitzen! Dann entrichten Sie jährlich die sogenannte Grundsteuer. Sie wird für Ihr Wohngrundstück erhoben ebenso wie für Ihre gewerblich (mit-)genutzten Grundstücke oder Ihre land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Neues Bewertungsverfahren ab 2025
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